Liebe Studierende,
in der kommenden Sitzung werden wir uns mit den folgenden zwei Themen beschäftigen:
1) Schutz des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der EMRK, am Beispiel der Rechtsprechung des EGMR zur Leihmutterschaft (Rechtssache Mennesson / Frankreich).
2) Schutz von Menschenhandelsopfern gemäß Art. 4 EMRK (V.C.L. und A.N. / Vereinigtes Königreich)
Die zu besprechenden Urteile liegen bei.
Ich freue mich auf einen spannenden Austausch mit Ihnen.
Bis Donnerstag,
Prof. Dr. Johan Callewaert