Liebe Studierende,
man hätte wohl hoffen können, dass die schwersten Menschenrechtsverletzungen, gegen welche die EMRK über ihre Artikel 2 bis 4 Vorsorge trifft, nach dem 2. Weltkrieg nur noch in der Theorie relevant sein würden. Leider ist das Gegenteil der Fall, wie uns die folgenden zwei Themen zeigen, die auf der Tagesordnung unserer kommenden Sitzung stehen:
- “Moderne” Sklaverei, am Beispiel der Rs. Chowdury u. a. / Griechenland
- Verschleppung, am Beispiel der Rs. K.J. u.a. / Russland
Ich wünsche uns dennoch eine interessante Sitzung.
Prof. Dr. Johan Callewaert