Liebe Studierende,
Auf dem Programm unserer morgigen Sitzung stehen zwei Leiturteile, in denen der EGMR klare Worte gefunden hat, um gravierende Mißstände anzuprangern.
Zunächst wird es mit der Rechtssache V.C.L. und A.N. / Vereinigtes Königreich um die kürzlich erfolgte weitere Entwicklung der Rechtsprechung zum Thema Zwangsarbeit und Menschenhandel gehen. Im Mittelpunkt dieser Rechtssache steht die strafrechtliche Verfolgung von Opfern von Menschenhandel.
Im zweiten Teil der Sitzung werden wir die neuere Rechtsprechung des EGMR zu der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz in Polen unter die Lupe nehmen und zwar mit dem Fall Dolińska-Ficek and Ozimek / Polen.
Prof. Dr. Johan Callewaert