{"id":412,"date":"2012-08-14T20:05:22","date_gmt":"2012-08-14T20:05:22","guid":{"rendered":"http:\/\/jcallewaert.wordpress.com\/?page_id=2"},"modified":"2025-09-15T12:29:52","modified_gmt":"2025-09-15T10:29:52","slug":"about","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/johan-callewaert.eu\/de\/","title":{"rendered":"Herzlich willkommen!"},"content":{"rendered":"<p>Herzlich willkommen zu diesem Portal, in dem <strong>europ\u00e4ische Grundrechte aus einer globalen Perspektive<\/strong> betrachtet werden.<\/p>\n<p>Es ist allgemein bekannt, dass es heute haupts\u00e4chlich zwei Quellen europ\u00e4ischer Grundrechte gibt: die <strong>Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention<\/strong> und das <strong>Unionsrecht<\/strong> mit, an erster Stelle, der <strong>Europ\u00e4ischen Grundrechtecharta<\/strong>. Trotz der zunehmenden Wechselwirkung zwischen diesen beiden Quellen werden sie jedoch meist getrennt betrachtet und wenn Vergleiche angestellt werden, beschr\u00e4nken sie sich meist auf einzelne Bereiche, ohne dabei die systemischen Aspekte in Betracht zu ziehen.<\/p>\n<p>Dennoch ist ein solcher globaler, system\u00fcbergreifender Ansatz heute notwendig, weil es einfach unm\u00f6glich geworden ist, die Wirkung der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention korrekt einzusch\u00e4tzen, ohne dabei ihre Wechselwirkung mit dem Unionsrecht zu ber\u00fccksichtigen, und umgekehrt. Dies ist speziell f\u00fcr die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten von besonderer Bedeutung, m\u00fcssen sie doch oft Grundrechte beider Quellen miteinander kombinieren, wie zum Beispiel im Bereich des Strafverfahrens, des Ausl\u00e4nderrechts oder des Prinzips <em>non bis in idem<\/em>.<\/p>\n<p>Dieses Portal basiert auf einem solchen system\u00fcbergreifenden Ansatz. Es bietet zun\u00e4chst eine Auswahl an neueren Urteilen und Unterlagen, welche die aktuelle T\u00e4tigkeit des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte dokumentieren. Diese Informationen sind haupts\u00e4chlich \u2013 aber nicht ausschlie\u00dflich \u2013 den H\u00f6rern des <strong>Kolloquiums \u00fcber die Leiturteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte<\/strong> zugedacht, das jeweils im Wintersemester an der <strong>Deutschen Universit\u00e4t f\u00fcr Verwaltungswissenschaften Speyer<\/strong> angeboten wird.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzt wird dieser Teil, auf der Registerkarte EMRK \u2194 Unionsrecht, mit einem Abschnitt, welcher der <strong>Wechselwirkung zwischen der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention und dem Unionsrecht<\/strong> gewidmet ist. Er enth\u00e4lt eine kurze Darstellung der aktuellen Situation auf diesem Gebiet, Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen, die sich aus ihr eregeben, sowie einschl\u00e4gige Rechtsprechung beider Europ\u00e4ischer Gerichte.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird, angesichts der Tatsache, dass am 24. M\u00e4rz 2020 die Verhandlungen \u00fcber den <strong>Beitritt der EU zur EMRK<\/strong> wieder aufgenommen wurden, diesem Thema eine extra Seite gewidmet.<\/p>\n<p><strong>Bitte beachten Sie, dass dieses Portal <span style=\"text-decoration: underline;\">rein akademische Zwecke<\/span> verfolgt. Ziel des Portals ist es, Informationen und Ideen f\u00fcr eine Auseinandersetzung mit den behandelten Themen anzubieten. Alle Ansichten werden <span style=\"text-decoration: underline;\">in strikt pers\u00f6nlicher Eigenschaft<\/span> ge\u00e4u\u00dfert. Hierbei wird in keiner Weise angestrebt, die Positionen der Einrichtungen, mit denen der Portal-Administrator verbunden ist, widerzugeben.<\/strong><\/p>\n<p>Prof. Dr. Johan Callewaert<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzlich willkommen zu diesem Portal, in dem europ\u00e4ische Grundrechte aus einer globalen Perspektive betrachtet werden. Es ist allgemein bekannt, dass es heute haupts\u00e4chlich zwei Quellen europ\u00e4ischer Grundrechte gibt: die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention und das Unionsrecht mit, an erster Stelle, der Europ\u00e4ischen Grundrechtecharta. 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