Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen zu diesem Portal, in dem europäische Grundrechte aus einer globalen Perspektive betrachtet werden.

Es ist allgemein bekannt, dass es heute hauptsächlich zwei Quellen europäischer Grundrechte gibt: die Europäische Menschenrechtskonvention und das Unionsrecht mit, an erster Stelle, der Europäischen Grundrechtecharta. Trotz der zunehmenden Wechselwirkung zwischen diesen beiden Quellen werden sie jedoch meist getrennt betrachtet und wenn Vergleiche angestellt werden, beschränken sie sich meist auf einzelne Bereiche, ohne dabei die systemischen Aspekte in Betracht zu ziehen.

Dennoch ist ein solcher globaler, systemübergreifender Ansatz heute notwendig, weil es einfach unmöglich geworden ist, die Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention korrekt einzuschätzen, ohne dabei ihre Wechselwirkung mit dem Unionsrecht zu berücksichtigen, und umgekehrt. Dies ist speziell für die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten von besonderer Bedeutung, müssen sie doch oft Grundrechte beider Quellen miteinander kombinieren, wie zum Beispiel im Bereich des Strafverfahrens, des Ausländerrechts oder des Prinzips non bis in idem.

Dieses Portal basiert auf einem solchen systemübergreifenden Ansatz. Es bietet zunächst eine Auswahl an neueren Urteilen und Unterlagen, welche die aktuelle Tätigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dokumentieren. Diese Informationen sind hauptsächlich – aber nicht ausschließlich – den Hörern des Kolloquiums über die Leiturteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugedacht, das jeweils im Wintersemester an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer angeboten wird.

Ergänzt wird dieser Teil, auf der Registerkarte EMRK ↔ Unionsrecht, mit einem Abschnitt, welcher der Wechselwirkung zwischen der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Unionsrecht gewidmet ist. Er enthält eine kurze Darstellung der aktuellen Situation auf diesem Gebiet, Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen, die sich aus ihr eregeben, sowie einschlägige Rechtsprechung beider Europäischer Gerichte.

Außerdem wird, angesichts der Tatsache, dass am 24. März 2020 die Verhandlungen über den Beitritt der EU zur EMRK wieder aufgenommen wurden, diesem Thema eine extra Seite gewidmet.

Bitte beachten Sie, dass dieses Portal rein akademische Zwecke verfolgt. Ziel des Portals ist es, Informationen und Ideen für eine Auseinandersetzung mit den behandelten Themen anzubieten. Alle Ansichten werden in strikt persönlicher Eigenschaft geäußert. Hierbei wird in keiner Weise angestrebt, die Positionen der Einrichtungen, mit denen der Portal-Administrator verbunden ist, widerzugeben.

Prof. Dr. Johan Callewaert