Grundrechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Arbeitsgemeinschaft an der Universität Speyer

Wer haftet für anonyme Hassreden im Internet? Wie steht es um das Recht auf Vergessenwerden? Kann Sterbehilfe eingefordert werden? Unter welchen Voraussetzungen können Grundrechte pandemiebedingt eingeschränkt werden? Ist eine Impfpflicht rechtmäßig? Welche Schutzpflichten obliegen dem Staat bei häuslicher Gewalt? und bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Wann können politische Parteien verboten werden? Welche Rechte und welche Pflichten haben Flüchtlinge? Wie viel Gewalt darf die Polizei anwenden? Unterliegen Militäreinsätze in einem Drittland der EMRK? Sind der Souveränität des Parlaments Grenzen gesezt? Welche Anforderungen stellt die EMRK an die Unabhängigkeit der Justiz? Sind lebenslange Haftstrafen ohne Möglichkeit der Haftverschonung zulässig? Welche Anforderungen stellt die EMRK an den Umweltschutz?

Dies sind nur einige der aktuellen rechtlichen bzw. gesellschaftspolitischen Fragen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner jüngeren Rechtsprechung zu beantworten hatte. Diese Rechtsprechung ist Thema der projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft über den Grundrechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das im Wintersemester an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer angeboten wird.

Der EGMR hat seinen Sitz in Straßburg. Seine Aufgabe ist es, die Europäische Menschenrechtskonvention, die in 46 europäischen Staaten gilt, verbindlich auszulegen. In seinen Urteilen werden Mindestschutzstandards festgelegt, die europaweit gelten. Damit stellt die Judikatur des EGMR eine wichtige Richtschnur für das Handeln dieser Staaten und nicht zuletzt auch ihrer Verwaltungen dar.

Die Arbeitsgemeinschaft wird am Donnerstag, dem 9. November 2023, um 19.15 Uhr in Hörsaal 1 starten.

Das Programm der jeweiligen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft und die einschlägigen Unterlagen dazu werden Sie hier finden.