Liebe Studierende,
auf unserer kommenden Sitzung wollen wir folgenden Rechtsfragen aus konventionsrechtlicher Perspektive nachgehen:
1. Ausnahmen vom absoluten Folterverbot zur Rettung eines Menschenlebens? (Rs. Gäfgen / Deutschland)
2. Formen der nicht-verbalen Meinungsäußerung und ihre Grenzen (Rs. Bouton / Frankreich)
Die zu besprechenden Urteile liegen bei.
Ich freue mich auf einen spannenden Austausch mit Ihnen.
Prof. Dr. Johan Callewaert